Jusletter

Schlussstrich in Schändungsprozess

Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Zitiervorschlag: fel., Schlussstrich in Schändungsprozess, in: Jusletter 14. Juli 2003
Es bleibt bei zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher Ausnützung einer Notlage (Art. 191 und 193 Strafgesetzbuch) für den früheren Geschäftsleiter des zürcherischen Blauen Kreuzes.

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