Frührente wider Willen
Altersleistung statt Austrittsleistung
Wird das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt aufgelöst, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine reguläre oder vorzeitige Pensionierung hat, stehen dem Versicherten keine Austrittsleistung mehr zu, sondern einzig die vorgesehenen Altersleistungen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare