Änderung des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz
Die Änderung des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die vom Bundesrat beschlossene Änderung bringt einerseits eine Rücknahme der Ersatzpflichtdauer, verbunden mit einer Anpassung des Abgabesatzes. Anderseits sieht sie eine Angleichung des Veranlagungs- und Bezugsverfahrens an das Recht der direkten Bundessteuer vor.
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