Jusletter

Verhalten der SLT-Revisoren keine Schadenursache

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Aktienrecht
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Verhalten der SLT-Revisoren keine Schadenursache, in: Jusletter 21. Juli 2003
Das Bundesgericht hat die schriftliche Begründung des Urteils zur gescheiterten Klage gegen drei ehemalige Revisoren der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) bekanntgegeben. Die SLT war verschiedene Klumpenrisiken eingegangen, überschuldete sich und wurde im Oktober 1991 auf Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) geschlossen.

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