Jusletter

Schuldner muss notfalls untervermieten

Hohe Mietkosten in der Lohnpfändung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Schuldner muss notfalls untervermieten, in: Jusletter 4. August 2003
Wer eine teure Wohnung langfristig gemietet hat und seine Mietkosten daher im Falle einer Betreibung und Lohnpfändung nicht einfach durch eine Kündigung reduzieren kann, muss sein luxuriöses Heim unter Umständen ganz oder teilweise untervermieten.

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