Jusletter

IV-Rente um 30 Prozent gekürzt

Mit Alkohol und ohne Ausweis im entwendeten Auto verunfallt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., IV-Rente um 30 Prozent gekürzt, in: Jusletter 11. August 2003
Leistungen der Unfallversicherung und der Invalidenversicherung können gekürzt werden, wenn ein Unfall anlässlich der Begehung eines Vergehens oder eines Verbrechens passiert ist (BGE 120 V 227 E. 2c). Diese Regelung spielt laut einem neuen Urteil der Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch dann, wenn der Richter von einer Bestrafung abgesehen hat, weil der Verunfallte durch die Folgen seiner Tat schwer betroffen ist.

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