Tod eines Arbeitskollegen
Beurteilung eines Schreckereignisses
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Beschwerde des Mitarbeiters einer Kehrichtverwertungsanlage gegen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) abgewiesen. Während einer von ihm geleiteten Schicht war 1999 ein Arbeitskollege in einen Brennofen gestürzt und gestorben. Nach dem tragischen Unfall war der Schichtführer während längerer Zeit arbeitsunfähig. Danach arbeitete er nicht mehr als Schichtführer, sondern gegen eine geringere Entlöhnung als Platzwart. Die Suva verweigerte dem Schichtführer im Zusammenhang mit dem schrecklichen Ereignis finanzielle Leistungen. Nach Ansicht der Suva lag beim Schichtführer im juristischen Sinn kein Unfall vor.
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