Jusletter

Auskunftspflicht im Schadensfall

Versicherte müssen sich nicht selber denunzieren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Auskunftspflicht im Schadensfall, in: Jusletter 11. August 2003
Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, im Schadensfall der Versicherung Auskünfte zu erteilen, die dieser einen Rücktritt vom Vertrag ermöglichen sollen, weil seinerzeit beim Abschluss des Vertrags wesentliche Informationen nicht angezeigt worden waren (Art. 6 Versicherungsvertragsgesetz).

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