Jusletter

Ausschluss der Hobbybauern

Rechtmässige Verordnungsbestimmung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Ausschluss der Hobbybauern, in: Jusletter 18. August 2003
Die Bestimmung in der Raumplanungsverordnung, wonach Bauten und Anlagen für die Freizeitlandwirtschaft in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform sind (Art. 34 Abs. 5), entspricht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts dem Sinn der verfassungsmässigen Ordnung und dem Raumplanungsgesetz.

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