Jusletter

Doch keine Diskriminierung beim Familiennachzug?

Urteil des Rekursgerichts im Ausländerrecht des Kantons Aargau (BE. 2003.00031) vom 15. August 2003

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Doch keine Diskriminierung beim Familiennachzug?, in: Jusletter 1. September 2003
Ein ursprünglich aus dem Kosovo stammender Schweizer stellte ein Familiennach­zugsgesuch für seinen im Kosovo lebenden 17-jährigen Sohn. Das Migrationsamt des Kantons Aargau lehnte einen Anspruch auf Familiennachzug mit Hinweis auf Art. 17 Abs. 2 ANAG und in Übereinstimmung mit zwei kürzlich ergangenen Urteilen des Bundesgerichts (BGE 129 II 249 und 2A.246/2002) ab. Entgegen der Aufassung des Bundesgerichts kam das Rekursgericht im Ausländerrecht in seinem Entscheid zum Schluss, das Parlament habe Schweizer Bürger gegenüber Bürgern von EG-Staaten nicht willentlich schlechter stellen wollen. Es liege deshalb bezüglich des Nachzuges von Kindern durch einen Schweizer Bürger eine Gesetzeslücke vor, die unter Beachtung des Rechtsgleichheitsgebotes von Art. 8 BV zu schliessen sei. Konsequenterweise sprach das Rekursgericht dem Schweizer Vater in analoger Anwendung des Freizügigkeitsabkommens einen Anspruch auf Nachzug seines Sohnes zu.

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