Computerviren-Kriminalität
Die Weitergabe einer Anleitung genügt
Das Bundesgericht hat sich soweit ersichtlich zum ersten Mal mit dem neuen Computerviren-Straftatbestand beschäftigt und einen vom Obergericht des Kantons Zürich gefällten Schuldspruch wegen gewerbsmässiger Datenbeschädigung bestätigt. Der zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten und einer Busse von 5000 Franken verurteilte Mann hatte wegen eines Lizenzvertrags die amerikanische Version einer CD-ROM in Europa vertrieben, auf der unter anderem Instruktionen und Hinweise zur Herstellung von Virenprogrammen zu finden sind.
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