Jusletter

Schutz des Telefonkunden vor sich selbst?

Keine Warnung vor Telefonsex-Kosten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Schutz des Telefonkunden vor sich selbst?, in: Jusletter 22. September 2003
Ein Telefonanbieter ist nicht verpflichtet, einen Kunden vor der periodischen Rechnungstellung darauf aufmerksam zu machen, dass aussergewöhnlich viele Gesprächstaxen angefallen sind. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Streit zwischen Swisscom Fixnet AG und einem Kunden hervor, dem über 15´000 Franken für die Nutzung von Telefonsex-Angeboten in Rechnung gestellt worden waren.

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