Der Bundesrat beschliesst Sanierungsmassnahmen zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge
Der Bundesrat hat die Botschaft über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Juli 2004 in Kraft. Die angespannte finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen bedingt zusätzliche wirksame Instrumente zur Behebung von Unterdeckungen und zur Stabilisierung der 2. Säule. Der Massnahmenkatalog sieht insbesondere folgende Änderungen vor: Erhebung zusätzlicher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Erhebung eines Beitrages der Rentnerinnen und Rentner, Unterschreitung der Mindestverzinsung für BVG-Altersguthaben.
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