Heilmittelgesetzgebung berechtigt Pharmaindustrie nicht zu einer Abstimmung ihrer Preis- und Rabattpolitik gegenüber öffentlichen Spitälern
In einem Gutachten zuhanden der Preisüberwachung hat sich die Wettbewerbskommission (Weko) für die Anwendbarkeit des Kartellgesetzes (KG) im Bereich des Arzneimittelverkaufs an die öffentlichen Spitäler ausgesprochen.
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