Anwendbarkeit des Kartellgesetzes im Bereich des Arzneimittelverkaufs an öffentliche Spitäler
Gutachten der Wettbewerbskommission vom 1. September 2003
Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Gutachten der Wettbewerbskommission vom 1. September 2003 zuhanden der Preisüberwachung in Sachen Auslegung von Art. 33 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG, SR 812.21) gestützt auf Art. 47 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG, SR. 251).
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