Ungültige Einzonung in Richterswil
Keine Verletzung der Gemeindeautonomie
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Autonomie der Gemeinde Richterswil nicht verletzt, als es im Oktober vergangenen Jahres die Umteilung des Gebietes Gumerrain von der Reservezone in die Wohnzone W2 für unzulässig erklärte. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem je eine staatsrechtliche Beschwerde der Gemeinde und eines Grundeigentümers einstimmig abgewiesen wurde.
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