Jusletter

Ungültige Einzonung in Richterswil

Keine Verletzung der Gemeindeautonomie

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Ungültige Einzonung in Richterswil, in: Jusletter 6. Oktober 2003
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Autonomie der Gemeinde Richterswil nicht verletzt, als es im Oktober vergangenen Jahres die Umteilung des Gebietes Gumerrain von der Reservezone in die Wohnzone W2 für unzulässig erklärte. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, mit dem je eine staatsrechtliche Beschwerde der Gemeinde und eines Grundeigentümers einstimmig abgewiesen wurde.

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