Jusletter

Wahl der Präsidentin des Urner Landgerichts

Beschwerde «offensichtlich unbegründet»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: fel., Wahl der Präsidentin des Urner Landgerichts, in: Jusletter 13. Oktober 2003
Die Wahl von Agnes Planzer Stüssi zur Präsidentin des Urner Landgerichts vom 18. Mai dieses Jahres ist gültig. Eine gegen die Wahl gerichtete staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Stimmrechts ist vom Bundesgericht einstimmig und im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen worden (Art. 36a Bundesrechtspflegegesetz).

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