Wahl der Präsidentin des Urner Landgerichts
Beschwerde «offensichtlich unbegründet»
Die Wahl von Agnes Planzer Stüssi zur Präsidentin des Urner Landgerichts vom 18. Mai dieses Jahres ist gültig. Eine gegen die Wahl gerichtete staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung des Stimmrechts ist vom Bundesgericht einstimmig und im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen worden (Art. 36a Bundesrechtspflegegesetz).
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