Die Ikone im Konkurs
Unpfändbar nur als Objekt religiöser Verehrung
Religiöse Erbauungsbücher und Kultusgegenstände sind im Rahmen von Betreibung und Konkurs nur dann unpfändbar, wenn sie tatsächlich das Objekt religiöser Verehrung bilden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare