Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz
Die folgende Darstellung beruht im Wesentlichen auf der vom Verfasser vor kurzem publizierten Habilitationsschrift, weshalb an dieser Stelle auf ausführliche Untersuchungen verzichtet wird. Zunächst wird das Diskriminierungsverbot in seinem Verhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 8 Abs. 1 BV) und zu anderen besonderen Gleichheitssätzen diskutiert (Ziff. II), bevor Begriff und Inhalt des Diskriminierungsverbots zur Sprache kommen (Ziff. III). Abschliessend soll kurz auf die Frage nach inhärenten Grenzen des Antidiskriminierungsrechts eingegangen werden (Ziff. IV).
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