Gratwanderung zwischen Gerichtsnotiz und Persönlichkeitsverletzung
Darf die Zeitung über ihren erstinstanzlichen «Etappensieg» im Persönlichkeitsschutzprozess berichten? Das Bundesgericht schützte die Berufung des «Tages-Anzeigers» gegen Zürcher Obergerichtsurteil (5C.104/2003 vom 8. August 2003).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare