Jusletter

Stimmverhalten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Leitlinien für die Entscheidfindung bei fehlender Weisungserteilung durch den Aktionär

  • Autoren/Autorinnen: René Schwarzenbach / Franziska Lerch
  • Rechtsgebiete: Aktienrecht
  • Zitiervorschlag: René Schwarzenbach / Franziska Lerch, Stimmverhalten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters, in: Jusletter 20. Oktober 2003
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Aktionäre von Publikumsgesellschaften, die nicht selbst an der Generalversammlung teilnehmen wollen, können insbesondere einen institutionellen Vertreter (Depotbank, Organvertreter oder unabhängiger Stimmrechtsvertreter) mit der Stimmrechtsausübung beauftragen. Immer mehr Stimmen werden an den Generalversammlungen durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter repräsentiert. Dies zum Vorteil der Corporate Governance. Allerdings fehlen im Aktienrecht Regelungen, wie sich der unabhängige Stimmrechtsvertreter verhalten soll, wenn er keine Weisungen erhalten hat oder wenn er über Anträge entscheiden muss, die direkt an der Generalversammlung gestellt werden. Im folgenden Artikel geben die Autoren einige Leitlinien für die Entscheidungsfindung.

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