Jusletter

Unfall bei Arbeitslosigkeit

Welche Versicherung hat zu zahlen?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Unfall bei Arbeitslosigkeit, in: Jusletter 20. Oktober 2003
Verunfallt ein Arbeitsloser, richten sich die Versicherungsleistungen nach der Höhe der Arbeitslosenentschädigung und nicht nach dem zuletzt bezogenen Lohn. Das gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch dann, wenn die Versicherung des früheren Arbeitgebers aufgrund einer Verlängerungsvereinbarung im Zeitpunkt des Unfalls weiterbestand (vgl. Art. 3 Unfallversicherungsgesetz).

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