Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Urheberrechtsgesetz)
Das neue deutsche Urheberrecht ist am 13. September 2003 in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 167 S. 10). [Änderungen im Text sind fett gekennzeichnet. Dies gilt nicht für die Gesetzesüberschriften, die immer fett gekennzeichnet sind.]
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