Urheberrechtlicher Schutz einer Online-Datenbank
Urteil (12 O 157/02) des LG Düsseldorf vom 23. April 2003
Mit Urteil (12 O 157/02) vom 23. April 2003 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass eine E-Mail-Adressdatenbank urheberrechtlich geschützt sei, im Falle der Verwendung durch einen Konkurrenten auch wettbewerbsrechtlich.
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