Unterschiedliche Besteuerung (MWST) auf unterschiedlichen Leistungen
Sofern gastgewerbliche Betriebe ihre Leistungen via Gassenverkauf anbieten, kommen sie ebenfalls in den Genuss des ermässigten Steuersatzes von 2,4 Prozent, der im Detailhandel auf Ess- und Trinkwaren angewendet wird. Dies hat der Bundesrat am 19. November 2003 in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Karl Tschuppert (FDD/LU) festgehalten.
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