Immer noch keine Rassendiskriminierung
Verweis auf Urteil
Der ehemalige Assistenzprofessor der ETH Zürich ist nach dem Freispruch vor dem Bezirksgericht nun auch vor dem Obergericht des Kantons Zürich vom Vorwurf der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 3 StGB) befreit worden. Der Angeklagte hatte auf seiner Website einen Link auf eine Website, die wiederum Websites mit rassistischen Inhalten verlinkt hatte, gesetzt. Das Obergericht war u.a. der Ansicht, dass sich der Angeklagte deren Inhalt damit aber nicht zu Eigen gemacht habe.
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