Jusletter

Zwei Klicks zum Impressum sind kein Klick zu viel

Urteil (29 U 2681/03) des OLG München vom 11. September 2003

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zwei Klicks zum Impressum sind kein Klick zu viel, in: Jusletter 1. Dezember 2003
Bislang war in Deutschland streitig, ob die Anbieterkennzeichnung über einen sog. «doppelten Link» den gesetzlichen Anforderungen genügt. Das OLG München hat nun in seinem Urteil (29 U 2681/03) vom 11. September 2003 festgestellt, dass Informationen zur Anbieterkennzeichnung auch dann den Anforderungen des Transparenzgebots genügen können, wenn sie über einen doppelten Link mittels «Kontakt» und «Impressum» downloadbar sind.

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