Geldwäscherei als Delikt ohne Opfer
Für Schadenersatz bedeutsame Frage
Geldwäscherei ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keineswegs ein Verbrechen ohne Opfer. Als typisches Anschlussdelikt werden durch die Strafnorm wohl in erster Linie das Funktionieren der Strafrechtspflege und deren Anspruch auf Einziehung des Deliktsguts geschützt. Wo die einzuziehenden Vermögenswerte indes aus Straftaten zum Nachteil von Einzelpersonen stammen, können auch deren Interessen (mit)geschützt sein.
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