Jusletter

Teure falsche Berechnung

Kanton Aargau haftet für Rechenfehler der Pensionskasse

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge
  • Zitiervorschlag: fel., Teure falsche Berechnung, in: Jusletter 1. Dezember 2003
Der Kanton Aargau muss einer vor Erreichen des Rentenalters aus dem Dienst geschiedenen Lehrerin gut 96´000 Franken vergüten, weil die Aargauische Personalvorsorgekasse für Lehrpersonen die Freizügigkeitsleistung falsch berechnet hat. Dies verlangt das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG), gestützt auf den in Artikel 9 der Bundesverfassung verankerten Grundsatz von Treu und Glauben.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.