Recht auf religiöse Erziehung
Kein Bestandteil der elterlichen Obhut
Der Entzug der elterlichen Obhut hat laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keinen Einfluss auf das Mutter und Vater zustehende Recht, über die religiöse Erziehung der Kinder zu bestimmen (Art. 303 Zivilgesetzbuch).
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