Jusletter

Der Geldtransport als Finanzdienstleistung

Strafbar wegen fehlender Identifizierung des Berechtigten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: fel., Der Geldtransport als Finanzdienstleistung, in: Jusletter 1. Dezember 2003
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Geldtransporteurs wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften bestätigt, weil er die Identität des wahren Eigentümers der transportierten Gelder nicht abgeklärt hatte. Die für den Devisentransport erzielten Provisionen können als Deliktsgelder eingezogen werden.

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