Flüchtlingshelfer werden rehabilitiert
Bundesrat setzt neues Gesetz auf den 1. Januar 2004 in Kraft
Die Strafurteile gegen Personen, die zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben, werden aufgehoben. Zudem werden die Flüchtlingshelfer rehabilitiert. Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus auf den 1. Januar 2004 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare