E-Mail-Konto des Chefs angezapft
Wichtiger Grund für fristlose Entlassung
Wer das elektronische Mailsystem des Betriebs so manipuliert, dass er von jeder der für seinen Chef bestimmten E-Mails eine Kopie erhält, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts aus wichtigem Grund fristlos entlassen werden (Art. 337 Obligationenrecht). Selbst wenn er nichts vom Inhalt der elektronischen Korrespondenz weitergibt oder die E-Mails gar nicht liest, hat der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis so schwer zerstört, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, bei der Entlassung die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten.
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