Jusletter

Unkorrekt zum Vaterschaftsprozess geladen

Ein nicht existierendes Urteil ohne jede Rechtswirkung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Unkorrekt zum Vaterschaftsprozess geladen, in: Jusletter 8. Dezember 2003
Wird ein Mann in einem Vaterschaftsprozess nicht richtig vorgeladen und in Abwesenheit zur Zahlung von Alimenten verurteilt, dann ist das Urteil nicht bloss anfechtbar, sondern nichtig. Das geht aus einem neuen Entscheid des Bundesgerichts hervor, laut dem ein solches Urteil gar nicht (oder nur zum Schein) existiert und keinerlei Rechtswirkung hat. Es kann im Falle einer Betreibung der Alimente auch nicht als Rechtsöffnungstitel dienen.

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