Jusletter

Wohnsitzkanton zuständig

Schutz auswärts untergebrachter Kinder

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Wohnsitzkanton zuständig, in: Jusletter 8. Dezember 2003
Sind Kinder ausserhalb ihres Wohnsitzkantons untergebracht und will keiner der beiden Kantone die meist kostenintensiven Kindesschutzmassnahmen übernehmen, dann bleibt es laut einem Urteil des Bundesgerichts bei der Rechtsprechung, wonach die Vormundschaftsbehörden des Wohnsitzkantons zuständig sind (BGE 109 Ib 76).

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