Verfallene Kaution
Hinterleger ohne Beschwerderecht
Wer beim Bundesamt für Justiz eine Kaution für einen anderen hinterlegt, damit dieser aus der Auslieferungshaft entlassen wird, kann sich nicht beim Bundesgericht gegen den Verfall der Sicherheitsleistung beschweren. Laut einem neuen Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung hat ein solcher Dritter keine Parteistellung und ist folglich nicht befugt, in der Sache Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu führen.
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