Beschlüsse der Cromme-Kommission vom 21. Mai 2003
Die Cromme-Kommission hat am 21. Mai 2003 wichtige Beschlüsse zur Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex gefasst. Diese Beschlüsse sind am 4. Juli 2003 im elektronischen Bundesanzeiger (amtlicher Teil) förmlich bekannt gemacht worden (www.ebundesanzeiger.de). Ab heute knüpft sich an die geänderte Fassung des Kodex die Rechtsfolge des § 161 Aktiengesetz.
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