Jusletter

Dahingefallener Gesamtarbeitsvertrag

Grundsätzliche Gültigkeit bleibt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Dahingefallener Gesamtarbeitsvertrag, in: Jusletter 15. Dezember 2003
Fällt ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ersatzlos dahin, bleiben laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts jene Bestimmungen, welche die Leistungen der Vertragsparteien betreffen, im Rahmen des jeweiligen Einzelarbeitsvertrags grundsätzlich gültig.

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