SD-Initiative «Schweizer zuerst» diskriminiert
Beschwerde gegen Ungültigerklärung in Lausanne abgewiesen
Die von den Schweizer Demokraten der Stadt Zürich (SD) lancierte Volksinitiative «Schweizer zuerst» verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und gegen das Diskriminierungsverbot. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde aus Kreisen der Initianten abgewiesen und einen Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich bestätigt, der das Volksbegehren gleich wie zuvor schon der Gemeinderat für ungültig erklärt hatte (NZZ 4. 1. 03). Einzig der Bezirksrat Zürich erachtete die Initiative für zulässig und hätte sie der Volksabstimmung unterbreiten wollen.
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