Jusletter

Schuldbrief: Angabe des Schuldners im Titel

  • Autor/Autorin: Roland Pfäffli
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht
  • Zitiervorschlag: Roland Pfäffli, Schuldbrief: Angabe des Schuldners im Titel, in: Jusletter 12. Januar 2004
Bei der Errichtung eines Schuldbriefes wird neben der Eintragung ins Grundbuch stets ein Pfandtitel ausgestellt. Die Ausstellung des Titels erfolgt durch den Grundbuchverwalter. Die Angabe des Schuldners im Schuldbrief gehört nicht zum notwendigen Inhalt des Pfandtitels (BGE 129 III 12).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.