Jusletter

Trennungsfrist im Scheidungsrecht

Gesetzesänderung tritt nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. Juni 2004 in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Trennungsfrist im Scheidungsrecht, in: Jusletter 12. Januar 2004
Der scheidungswillige Ehepartner wird ab 1. Juni 2004 bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen können. Die neue Regelung gilt auch für jene Eheleute, die bereits getrennt leben: Für die Gutheissung der Klage auf Scheidung genügt ein zweijähriges Getrenntleben im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung.

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