Jusletter

«Waffenembargo» im Streit unter Nachbarn

Kein Erwerbsschein wegen Drittgefährdung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., «Waffenembargo» im Streit unter Nachbarn, in: Jusletter 12. Januar 2004
Wer Anlass zur Annahme bietet, dass er sich selbst oder Dritte durch eine Waffe gefährden könnte, erhält gemäss Waffengesetz keinen Waffenerwerbsschein (Art. 8 Abs. 2 lit. c). Daran erinnert das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem Paar in einer Zürcher Gemeinde, deren Name im Urteil aus Lausanne abgedeckt wurde.

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