Zu spätes Handeln von Swiss Dairy Food
Verletzte Konsultationspflicht bei Massenentlassung
Die gesetzlichen Bestimmungen über Massenentlassungen, die dem Arbeitgeber unter anderem eine Konsultation der Arbeitnehmer vorschreiben, kommen auch im Stadium der provisorischen Nachlassstundung zum Tragen. Das ergibt sich aus der schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts im Streit zwischen zwei Gewerkschaften und dem Milchverarbeiter Swiss Dairy Food, der um die Entlassung der Belegschaft am Standort Mont-sur-Lausanne entbrannt war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare