Neues, eigenständiges Vernehmlassungsgesetz
Das Vernehmlassungsrecht des Bundes soll neu in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden. Der Bundesrat, der die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, will damit der wichtigen Rolle, die diesem Instrument der Meinungsbildung in unserer Konkordanzdemokratie zukommt, Rechnung tragen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare