Jusletter

«JohnsonDiversey Schweiz»

Tochter oder Zweigniederlassung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., «JohnsonDiversey Schweiz», in: Jusletter 2. Februar 2004
Der Reinigungsmittelproduzent JohnsonDiversey Europe BV, Utrecht, darf seine Zweigniederlassung in Münchwilen nicht als «JohnsonDiversey Schweiz» ins Handelsregister eintragen. Einen entsprechenden Entscheid des Eidgenössischen Handelsregisteramts hat das Bundesgericht mit der Begründung bestätigt, eine solche Bezeichnung könnte das Schweizer Publikum über die Rechtsnatur der eingetragenen Firma täuschen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.