«JohnsonDiversey Schweiz»
Tochter oder Zweigniederlassung
Der Reinigungsmittelproduzent JohnsonDiversey Europe BV, Utrecht, darf seine Zweigniederlassung in Münchwilen nicht als «JohnsonDiversey Schweiz» ins Handelsregister eintragen. Einen entsprechenden Entscheid des Eidgenössischen Handelsregisteramts hat das Bundesgericht mit der Begründung bestätigt, eine solche Bezeichnung könnte das Schweizer Publikum über die Rechtsnatur der eingetragenen Firma täuschen.
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