Sheriff in eigener Sache
Zulässige Selbstjustiz gegen Parksünder
Wer von Autolenkern, die ihr Fahrzeug verbotenerweise auf dem Privatparkplatz abstellen, unter Androhung einer Strafanzeige eine Umtriebsentschädigung von 30 Franken verlangt, darf nicht wegen Nötigung bestraft werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das sich soweit ersichtlich zum ersten Mal mit dieser von den kantonalen Gerichten nicht einheitlich beurteilten Frage befasst hat.
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