ComCom fällt einen Teilentscheid betreffend Entbündelung
Aufgrund der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen kann ein marktbeherrschender Anbieter zur Entbündelung der letzten Meile verpflichtet werden. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) in einem am 20. Februar 2004 publizierten Entscheid. Die ComCom folgt damit der Einschätzung des Bundesrates anlässlich der Änderung der Fernmeldediensteverordnung (FDV) im Februar 2003.
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