Jusletter

Zivilrechtliche Aspekte des Internets

Zu den neuen Artikeln 14 Absatz 2bis und 59a OR

  • Autor/Autorin: Felix Schöbi
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Zitiervorschlag: Felix Schöbi, Zivilrechtliche Aspekte des Internets, in: Jusletter 1. März 2004
Schon bald wird der Allgemeine Teil des Obligationenrechts um zwei Bestimmungen ergänzt: Artikel 14 Absatz 2bis OR stellt die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich, und Artikel 59a OR erklärt den Inhaber eines Signaturschlüssels für haftbar, wenn dieser den Missbrauch seines Signaturschlüssels verantworten muss. Im Folgenden wird aufgezeigt, was es mit der elektronischen Signatur auf sich hat. Untersucht wird ferner die Tragweite von Artikel 14 Absatz 2bis OR am Beispiel des Mietrechts. Schliesslich werden die Auswirkungen von Artikel 59a OR erläutert, wobei auch Fragen der Stellvertretung, des Prozessrechts und einer vertraglichen Verteilung des im elektronischen Geschäftsverkehr alltäglichen «Anonymitätsrisikos» beantwortet werden. Quintessenz aller Überlegungen bleibt, dass die neuen Artikel 14 Absatz 2bis und 59a OR erst dann praktische Bedeutung erlangen werden, wenn Zertifizierungsdiensteanbieter ihre bisherige Zurückhaltung aufgeben und sich um eine Anerkennung nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur bemühen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.