Steuerbussen sollen mit dem Tod des Steuerpflichtigen hinfällig werden
Erben sollen nicht mehr für Bussen haften, die einem verstorbenen Erblasser bereits auferlegt worden sind oder die ihm noch auferlegt werden könnten für Steuerhinterziehungen, die erst nach seinem Tod entdeckt werden. Dies hat der Bundesrat am 25. Feb. 2003 entschieden, indem er einer von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmte.
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