Die Fotografie als Sorgenkind des Urheberrechts
Bild aus Marley-Konzert als geistige Schöpfung der Kunst
Das Bundesgericht gewährt einer von einem Schweizer Fotografen im Jahre 1978 bei einem Open-Air-Konzert in Kalifornien gemachten Aufnahme des Reggae-Sängers Bob Marley urheberrechtlichen Schutz. Gegenteilig hatte das Zürcher Obergericht entschieden und eine Klage abgewiesen, mit der sich der Fotograf gegen die unerlaubte Verwendung seiner Aufnahme für ein Poster zur Wehr setzte.
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